Bedingungen für Gebrauchtwagengarantie:

Die Firma SWS gewährt auf Gebrauchfahrzeuge eine Garantie von 12 Monaten und maximal 10.000km cerifie, carnet Laufleistung.
Diese Garantie bezieht sich auf das komplette Fahrzeug (ausgenommen sind Verschleißteile.)
Der Käufer verpflichtet sich, die Vorschriften hinsichtlich Wartung, Pflege und Behandlung, wie in der Betriebsanleitung erläutert, zu beachten.
Während der Garantiezeit dürfen Reparaturen und Wartungsarbeiten ausschließlich durch die Firma SWS ausgeführt werden.
Nach Ablauf der Garantiezeit bzw. Überschreiten der vereinbarten Laufleistung erlischt die Garantie automatisch.
Der Anspruch auf Garantie erlischt ebenfalls automatisch, wenn das Fahrzeug unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wird.
Dazu gehört auch der Einsatz des Fahrzeuges bei motorsportlichen Wettbewerben oder ähnlichen Veranstaltungen, die das Fahrzeug über die alltäglichen Belastungen hinaus beanspruchen.
Ausfall bzw. Nebenkosten, wie z.B. Abschleppkosten, sind generell von der Haftung ausgenommen.

Was bedeutet das für den Kunden?
Sie haben während der Garantiezeit kein Risiko, denn es handelt
sich um eine Garantie unseres Hauses!

Mobilität wird mit uns sicherer.